Hundesteuer
Behördenwillkür bei Hundesteuer
Die Höhe der Hundesteuer kann per Landesgesetz der einzelnen Bundesländer festgelegt, oder dem Ermessen der einzelnen Städte und Gemeinden überlassen werden. Städte und Gemeinden können gemäß §8 Abs. 5 und 6 des Finanz-Verfassungsgesetzes Abgaben einheben, „wenn dies zur Aufrechterhaltung oder Deckung bestimmter Erfordernisse im Haushalt der Gemeinden erforderlich ist“. Das ist ein juristischer Freifahrtschein, um sukzessive die Hundeabgabe anzuheben, wenn anderswo Geld benötigt wird.
Diese Steuer ist längst nicht mehr zeitgemäß ist. Damals galten Hunde noch als zwingende Arbeitstiere, heute sind sie oft Schoßhündchen, Freunde und Familienmitglieder und bieten keinen nennenswerten “Vorteil” gegenüber anderen Haustieren – Für die schließlich auch keine Steuer aufgewendet wird. Weltweit wurde die Hundesteuer in den letzten Jahren wegen ihrer Unrentabilität sukzessive abgeschafft. Österreich ist neben Namibia eines der letzten vier Länder mit einer Hundesteuer.
Was für Gegenleistungen erhalten Hundehalter?
Viele österreichische Städte und Gemeinden betreiben mit den Steuereinnahmen überwiegend Symbolpolitik. Hundehalter beklagen zu wenige Hundewiesen, die zudem verdreckt, zu klein, ohne Sitzgelegenheit und ohne Wasser für Hunde sind. Offenkundig ist der Leistungswiderspruch im ländlichen Bereich, wo steuerzahlende Hundehalter meist Null Gegenleistung erhalten!
Gleichzeitig mit den Steuererhöhungen werden die Rechte der Hundebesitzer zunehmend beschnitten: Genereller Leinenzwang, immer mehr Hundeverbotszonen, vermehrte Kontrollen und drakonische Geldstrafen für freilaufende Hunde sowie fehlende bzw. nicht vorhandene Hundefreilaufmöglichkeiten gehören zur traurigen Realität vieler Hundebesitzer. Dass Hundebesitzer dafür immer mehr zahlen sollen, führt unweigerlich zu Konflikten.
Was spricht gegen die Hundesteuer?
- Hunde sind Sozialpartner und keine Luxusgüter
- Diskriminierung: andere Tierbesitzer bezahlen auch keine Steuer
- Die Besteuerung ist willkürlich, intransparent und ohne jede Gegenleistung. Also keine zweckgebundene Abgabe, somit eine Leistung ohne konkrete Gegenleistung
- Die Hundesteuer ist für den Staat unrentabel, weil die Verwaltung mehr kostet als diese Sondersteuer einbringt
- Hunde bringen dem Staat über Mehrwertsteuer (Futter, Zubehör etc.) Einkommensteuer (Tierärzte, Angestellte im Handel etc.) viel mehr Geld ein, als ihn Hunde kosten!
Wir fordern die Abschaffung der Hundesteuer, es gibt ja auch keine Katzensteuer!!