Hundesteuer - Alternative Austria ÖSI

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Hundesteuer

Behördenwillkür bei Hundesteuer
Die Höhe der  Hundesteuer kann per Landesgesetz der einzelnen Bundesländer festgelegt,  oder dem Ermessen der einzelnen Städte und Gemeinden überlassen werden.  Städte und Gemeinden können gemäß §8 Abs. 5 und 6 des  Finanz-Verfassungsgesetzes Abgaben einheben, „wenn dies zur  Aufrechterhaltung oder Deckung bestimmter Erfordernisse im Haushalt der  Gemeinden erforderlich ist“. Das ist ein juristischer Freifahrtschein,  um sukzessive die Hundeabgabe anzuheben, wenn anderswo Geld benötigt  wird.

Diese  Steuer ist längst nicht mehr zeitgemäß ist. Damals galten Hunde noch  als zwingende Arbeitstiere, heute sind sie oft Schoßhündchen, Freunde  und Familienmitglieder und bieten keinen nennenswerten “Vorteil”  gegenüber anderen Haustieren – Für die schließlich auch keine Steuer  aufgewendet wird. Weltweit wurde die Hundesteuer in den letzten Jahren  wegen ihrer Unrentabilität sukzessive abgeschafft. Österreich ist neben  Namibia eines der letzten vier Länder mit einer Hundesteuer.

Was für Gegenleistungen erhalten Hundehalter?
Viele  österreichische Städte und Gemeinden betreiben mit den Steuereinnahmen  überwiegend Symbolpolitik. Hundehalter beklagen zu wenige Hundewiesen,  die zudem verdreckt, zu klein, ohne Sitzgelegenheit und ohne Wasser für  Hunde sind. Offenkundig ist der Leistungswiderspruch im ländlichen  Bereich, wo steuerzahlende Hundehalter meist Null Gegenleistung  erhalten!
Gleichzeitig mit den Steuererhöhungen werden die Rechte  der Hundebesitzer zunehmend beschnitten: Genereller Leinenzwang, immer  mehr Hundeverbotszonen, vermehrte Kontrollen und drakonische Geldstrafen  für freilaufende Hunde sowie fehlende bzw. nicht vorhandene  Hundefreilaufmöglichkeiten gehören zur traurigen Realität vieler  Hundebesitzer. Dass Hundebesitzer dafür immer mehr zahlen sollen, führt  unweigerlich zu Konflikten.

Was spricht gegen die Hundesteuer?
  • Hunde sind Sozialpartner und keine Luxusgüter
  • Diskriminierung: andere Tierbesitzer bezahlen auch keine Steuer
  • Die  Besteuerung ist willkürlich, intransparent und ohne jede Gegenleistung.  Also keine zweckgebundene Abgabe, somit eine Leistung ohne konkrete  Gegenleistung
  • Die Hundesteuer ist für den Staat unrentabel, weil die Verwaltung mehr kostet als diese Sondersteuer einbringt
  • Hunde  bringen dem Staat über Mehrwertsteuer (Futter, Zubehör etc.)  Einkommensteuer (Tierärzte, Angestellte im Handel etc.) viel mehr Geld  ein, als ihn Hunde kosten!

Wir fordern die Abschaffung der Hundesteuer, es gibt ja auch keine Katzensteuer!!



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